Einwilligung
Ohne Einwilligung verlässt kein personenbezogenes Merkmal das System. Das ist keine Einstellung, sondern die Vorgabe.
Was fehlt, wenn die Zustimmung fehlt
| ohne Einwilligung | |
|---|---|
| Gehashte E-Mail, Telefon, Adresse | wird nicht gesendet |
| Klick-Kennungen (gclid, fbc, ttclid …) | werden nicht gesendet |
| Besucherkennung | entsteht gar nicht erst |
| Ereignis selbst | geht, sofern die Plattform es aggregiert annimmt |
Was deswegen nicht hinausging, steht mit Grund im Protokoll. Es verschwindet nicht still.
Woher wir die Zustimmung nehmen
In dieser Reihenfolge: ein von der Seite gesetzter Wert (window.evoarConsent), dann Shopifys
Customer Privacy API, dann das Consent-Werkzeug des Shops — CookieScript, Borlabs, Cookiebot,
Usercentrics —, dann Google Consent Mode.
Findet sich nichts, wird nichts behauptet: Der Server wertet das als keine Einwilligung.
Signale je Ziel
Jedes Ziel hängt an einem Signal. Welches, steht auf der jeweiligen Ziel-Seite unter „Grenzen und Eigenheiten”.
Der Ausnahmeschalter
Es gibt einen Schalter, der die Einwilligungspflicht für einen Mandanten aufhebt. Er ist für Fälle gedacht, in denen die Rechtsgrundlage anderswo liegt.
Wer ihn umlegt, wird mit Namen und Zeitpunkt vermerkt. Bei einer Prüfung ist das die erste Frage, und sie sollte beantwortbar sein.
Was ohnehin nie gespeichert wird
Klartext. E-Mail-Adressen und Telefonnummern werden beim Empfang gehasht und der Klartext verworfen — er erreicht die Datenbank nicht. In der Oberfläche steht deshalb nur, ob ein Merkmal vorhanden ist, nie welches.